Informationen zum Pflichtpraktikum
Wichtige Hinweise und Dokumente:
- Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen Formalia des Pflichtpraktikums sowie Möglichkeiten der Anerkennung einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit finden Sie
hier. - Zur Annerkennung eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit ist es notwendig einen Antrag auf Annerkennung zu Stellen. Diesen Anerkennungsantrag finden Sie
hier. - Den Antrag auf Annerkennung leiten Sie bitte zusammen mit den jeweils benötigten Anlagen (siehe Antragsformular) an den Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Olaf Struck weiter.
Mustervertrag für Praktika zur Vorlage beim Praktikumsträger. Bitte verwenden Sie diesen Mustervertrag bei Ihrem Praktikumsträger.- Weitere Informationen zum Pflichtpraktikum finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.
- Informationen zu den Anforderungen an das Praktikumszeugnis finden Sie hier.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Olaf Struck
Professur für Arbeitswissenschaft
Lichtenhaidestraße 11a, Raum 407
Telefon: +49 (0) 951/863-2690
E-mail: olaf.struck(at)uni-bamberg.de