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News

24.05.12

Frauenförderung "Step by Step" - Bewerbungsfrist 28.06.2012


ausführlich

07.05.12

Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen zur Promotion. Datenschutz und andere Fragen, die Sie sich sonst nie gestellt hätten.“


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26.03.12

Stipendien für Postdocs und Juniorprofessoren


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20.02.12

Friedrich-Edding-Preis für Berufsbildungsforschung


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08.02.12

Fächerübergreifende Lehrveranstaltung für Promovierende: "Wissenschaftstheorie für alle"


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Übersicht über alle News

Things to know in advance...

PhD committees and regulations

As a basic principle, doctoral studies are subject to the regulations of the particular faculty to which the doctoral candidate is assigned. The respective faculty's PhD committee is in charge of processes related to the application, registration and admission of doctoral candidates.

Humanities (GuK)

Social Sciences, Economics and Business Administration (SoWi)

Human Sciences and Education (Huwi)

Information Systems and Applied Computer Sciences (WIAI)

PhD regulations (in German only): Guk, SoWi, Huwi, WIAI

[Translate to english:]

Betreuungszusage

Um promovieren zu können, benötigen Sie seitens eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin die Zusage, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen. Neben Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofeessorinnen und -professoren) können auch habilitierte Wissenschaftlerinnen Promotionen betreuen, die noch keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben.

Sie können mit einem eigenen Themenvorschlag an die Betreuenden herantreten, gemeinsam ein Thema entwickeln oder sich im Rahmen von Forschungsprojekten und ausgeschriebenen Stellen ein Thema anbieten lassen. Informationen zu den Forschungsschwerpunkten und -interessen potenzieller Betreuerinnen und Betreuer finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.

Schriftliche Betreuungszusagen sind vor allem für die Immatrikulation, Stipendien- oder Zulassungsanträge von Bedeutung.

Promotionsinteressierte und Promovierende aus dem Ausland

Promotionsinteressierte aus dem Ausland benötigen ebenfalls eine Betreuungszusage. Erst dann kann die Bewerbung beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Einen Bewerbungsleitfaden finden Sie pdf hier.

In der Regel ist der Nachweis von Deutschkenntissen erforderlich (der zudem meist Voraussetzung für die Bewerbung um Stipendien ist). Die Universität Bamberg bietet regelmäßig Deutschkurse sowie die DSH-Prüfung an.

Der Nachweis der Deutschkenntnisse entfällt, sofern die betreuenden Professorinnen und Professoren zustimmen, die Promotion (Dissertation und mündliche Prüfung) in einer anderen Sprache als Deutsch durchzuführen.

Der Scientific Career Service ist ausländischen Promotionsinteressierten sehr gerne bei allen Fragen und Formalitäten, die vor der Promotion zu klären sind, behilflich.

Ansprechpartnerin: Dr. Marion Hacke
Tel.: +49 (0)951/863-3501
E-Mail: scs.trac(at)uni-bamberg.de

Sobald Sie als Doktorandin oder Doktorand für ein ein oder mehrere Semester an die Universität Bamberg kommen, erhalten Sie im Welcome Center des Akademischen Auslandsamts Unterstützung (zum Beispiel bei der Wohnungssuche).

Ansprechpartnerin: Alexandra Wolf
Tel.: +49 (0)951/863-1162
E-Mail: welcome.international(at)uni-bamberg.de

Zudem wurde das Doktoranden-Tandem ins Leben gerufen, um ausländische (Gast-)Promovierenden bei der Integration in die Scientific Community vor Ort zu helfen.