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News Frauenbeauftragte

Step by Step

Die Universitätsfrauenbeauftragten vergeben auch im Jahr 2012 Stipendien und Prämien für besondere Leistungen von Wissenschaftlerinnen der Universität Bamberg.
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PUSh - Der Absolventinnen-Preis

Ab sofort können die Bewerbungsunterlagen für "PUSh" eingereicht werden.
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Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten"

Das Seminar "Rhetorik und selbstsicheres Verhalten" findet am Freitag, 06. Juli 2012 von 9.00 s.t. - 17.00 Uhr statt.
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Seminar "Wie bewerbe ich mich richtig?"

Das Bewerbungsseminar wendet sich an Studentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, es findet am Freitag 15. Juni 2012 von 9.30 s.t. - 16.15 Uhr statt.
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Vortrag des Forum Genderforschung

Im Rahmen des Forum Genderforschung der Universität Bamberg findet am Dienstag, den 26.06.2012 ein Vortrag von Elisabeth Bronfen statt.
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Alle aktuellen Nachrichten

Eindrücke von der Preisverleihung 2011

Die Preisverleihung fand in feierlichem Rahmen in der Aula der Universität statt. Die Broschüre zur Preisverleihung können Sie pdf hier herunterladen.

Hier können Sie den Presseartikel lesen.

Preisverleihung 2011

Die Preisverleihung des Preises der Universitätsfrauenbeauftragten für Studentinnen mit hervoragenden Leistungen fand am Mittwoch, 30. November 2011 um 18.00 Uhr c.t., im großen Hörsaal der U2 statt.

Jury

Prof. Dr. Ada Raev, Universitätsfrauenbeauftragte (Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften)
Prof. Dr. Margarete Wagner-Braun, Universitätsfrauenbeauftragte (Fakultät GuK)
Prof. Dr. Iris Hermann, stellv. Universitätsfrauenbeauftragte (Fakultät GuK)
Prof. Dr. Susanne Rässler(Fakultät Sozial- und Wirtschaftwissenschaften)
Dr. Ute Franz (Fakultät Humanwissenschaften)
Dipl. Soz. Rosemarie Fleck, wiss. Mitarbeiterin im Büro der Frauenbeauftragten
Julia Grogorick, Studentin (Fakultät GuK)

Prämierung

3 Preise, jeweils dotiert mit 500 €, für Arbeiten aus allen Fakultäten der Universität Bamberg (Master-, Magister-, Diplom- oder Zulassungsarbeiten).

Alle von der Jury getroffenen Entscheidungen sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Nicht-Prämierung eingereichter Arbeiten wird nicht begründet. Gehört die Betreuerin einer zur Diskussion stehenden Arbeit (Erstgutachterin) der Jury an, so enthält sie sich bei der Abstimmung darüber der Stimme.