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Rückmeldung

1. Wie kann ich mich zurückmelden?


Die Rückmeldung erfolgt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:

Empfänger: Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Kontonummer: 3801190315
BLZ: 700 500 00







Bayerische Landesbank München
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer/Ihren Namen/Ihren Vornamen/20122

Für Überweisungen aus dem Ausland:

IBAN: DE98 700500003801190315   SWIFT/BIC: BYLADEMM

 

2. Wann muss ich mich zurückmelden?


Die Überweisung des Beitrages muss in der Zeit vom
25. Juni 2012 bis 13. Juli 2012
erfolgen.

Nach erfolgreicher Rückmeldung können Sie Ihre Chipkarte wieder neu validieren. Validierungsstationen finden Sie neben der Kapuzinerstraße 16 (Zentralverwaltung) und dem Rechenzentrum in der Feldkirchenstraße nun auch im Erdgeschoss des Gebäudes 2 der Markusstraße 8a.

3. Wie viel muss ich bezahlen?


Grundsätzlich müssen alle Studierenden die fälligen Beiträge komplett in einer Summe bezahlen. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Studentenwerksbeitrag 42,- €
Semesterticket 31,- €
Studienbeitrag 450,- €
Zusammen 523,- €

Ausnahmen:

Studierende die 

  • beurlaubt sind,
  • in einem Promotionsstudiengang (1. - 6. Fachsemester) immatrikuliert sind,
  • im virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik immatrikuliert sind,
  • innerhalb eines Austauschprogrammes studieren (nur wenn die Heimatuniversität eine offizielle Partneruniversität der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist)

sind von der Studienbeitragspflicht (450,- €) befreit. In diesem Fall zahlen Sie bitte nur die Kosten für das Semesterticket und den Beitrag für das Studentenwerk in Höhe von 73,- €.



Jeder einzelne Studierende kann mit Beginn der Rückmeldung  im Internet eine persönliche Aufstellung finden, aus der ersichtlich ist, welchen Beitrag er überweisen muss, um im kommenden Semester zurückgemeldet zu werden.
Wie alle anderen Online-Bescheinigungen kann man auch diese Aufstellung mit Hilfe der Nutzerkennung, des Passwortes und der TAN-Nummern abrufen.
Studierende, die  eine Beurlaubung bzw. Befreiung von den Studienbeiträgen beantragen, können erst nach Genehmigung sehen, dass der Studienbeitrag in Höhe von 450,- € für das betreffende Semester nicht zu bezahlen ist. Falls möglich sollte der Urlaubs- bzw. Befreiungsantrag deshalb vor bzw. während der Rückmeldungszeit gestellt werden. Tritt der Beurlaubungs- bzw. Befreiungsgrund später ein, müssen Sie, um zurückgemeldet zu werden, die Beiträge in Gesamthöhe bezahlen und erhalten nach Vollzug der Beurlaubung bzw. Befreiung den Studienbeitrag (450,- €) zurückerstattet.

Studierende, die in einem Studiengang an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, können in ihrer persönlichen Aufstellung im Internet sehen, was sie an der Universität Bamberg bezahlen müssen.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im externer Link folgt Bayerischen Hochschulgesetz und in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung.