
Die Universität Bamberg ist auf Tuchfühlung mit den wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen unserer Zeit. Viele unserer Studiengänge sind international ausgerichtet, die Lehre findet zu einem großen Teil bereits in englischer Sprache statt. Und überall in der Welt sind unsere Geistes- und Kulturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an Forschungsprojekten beteiligt. Unsere internationalen Austauschprogramme sind übrigens prämiert worden, aber bei aller Internationalisierung verlieren wir unsere Region nicht aus den Augen. Wir legen Wert darauf, dass unsere Studierenden und unsere Professorinnen und Professoren von ihren Auslandseinsätzen gern wieder nach Bamberg zurückkehren.
Mit Ihrer Förderung unterstützen Sie nicht zuletzt ein einmaliges Studienprofil mit Schwerpunkten in den Geistes- und Kultur- und Humanwissenschaften, den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und der Informatik.
Bildungs-Patin oder -Pate zu werden und unsere Studierenden zu fördern, bietet diversere Vorteile für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen: Dass wir Ihren Namen oder Ihr Logo auf allen öffentlichkeitswirksamen Medien und auf unserer Homepage platzieren, ist – wenn Sie wollen – selbstverständlich. Durch das Deutschlandstipendium können Sie zudem direkt mit Ihren Paten und mit anderen Förderinnen und Förderern durch regelmäßige Treffen in Verbindung treten. So können Sie das Stipendienprogramm auch als Recruiting-Maßnahme nutzen!
Förderin oder Förderer kann jeder werden. Sie können als Unternehmen, als Stiftung oder Privatperson die Ausbildung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler unterstützen.
Das Deutschlandstipendium sieht vor, dass jeder Stipendiat mit 300 Euro pro Monat unterstützt wird, und zwar über einen Zeitraum von mindestens zwei Semestern. Die Fördersumme beträgt also 3600 Euro.
Sie haben nun zum einen die Möglichkeit, ein Vollstipendium in Höhe von 1800 Euro zu übernehmen. Zum anderen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, kleine Summen zu spenden, die dann zu einem Stipendium zusammengefasst werden. In jedem Fall übernimmt der Bund jeweils die zweite Hälfte eines Stipendiums, also ebenfalls 1800 Euro.
Ja. Die von Förderinnen und Förderern zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.

Ulrike Fleischer
Tel: 0951-863 1009
deutschlandstipendium(at)uni-bamberg.de