In allen betriebswirtschaftlichen Themengebieten besteht die Möglichkeit der Promotion, sofern die in der Promotionsordnung geregelten Voraussetzungen vorliegen.
Die Professoren der Betriebswirtschaftslehre fühlen sich den üblichen Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dies beinhaltet insbesondere eine ständige Überprüfung der Methoden und der Ergebnisse wissenschaftlichen Forschens hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Richtigkeit. Auch ist eine Verpflichtung aller WissenschaftlerInnen zur Ehrlichkeit hinsichtlich des wissenschaftlichen Arbeitens gegenüber der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der breiten Öffentlichkeit selbstverständlich. Darüber hinaus wird eine angemessene Betreuung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit durch die Professoren gewährleistet. Schließlich stellen Originalität und Qualität Beurteilungskriterien dar, die Vorrang vor alleiniger Quantität genießen.
Die Professoren der Betriebswirtschaftslehre unterstützen zudem Stipendiaten in angemessenem Umfang. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf das Elitenetzwerk Bayern zu verweisen. Graduierte und Postgraduierte, die ein wissenschaftliches Vorhaben an einer bayerischen Universität durchführen und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten nachgewiesen haben, können im Rahmen dieses Netzwerks von einem betreuenden Hochschullehrer zur Förderung vorgeschlagen werden. Graduierte und Postgraduierte nehmen nach Bestehen eines Auswahlverfahrens an Exzellenzprogrammen teil, in denen sie fachlich und persönlichkeitsbildend gefördert werden. Zusätzlich erhalten sie finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts, für erforderliche Reisekosten und sonstige Sachkosten. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten eine Förderung von zwei, maximal drei Jahren.