Für Fragen, die mit Learning Agreements für das Studium im Ausland zusammenhängen, ist Herr Matthias Walther ( E-Mail; Tel. 0951-863-3986, Raum Ki 103) zuständig.
Eine Sprechstunde ist nach Vereinbarung jederzeit möglich.
Die Vergabe von Learning Agreements für die SBWL "Personal und Organisation" und die Vergabe von Learning Agreements für Fächer der Bachelor- und Masterstudiengänge mit Schwerpunkt SMI orientiert sich aus Sicht des Lehrstuhls an dem zentralen Kriterium der "Vergleichbarkeit" zwischen den im Ausland und den in Bamberg zu erbringenden Leistungen. Da wir uns durchaus bewusst sind, dass eine exakte Übereinstimmung der Vorlesungsinhalte eher selten gewährleistet ist, bemühen wir uns, Ihren Wünschen und Bedürfnissen entgegen zu kommen. Allerdings sind dabei auch von unserer Seite einige Anforderungen zu beachten:
Die vollständig ausgefüllten Formulare können Sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen im Sekretariat einreichen und abholen.
Bei Fragen bzw. für Anerkennungen von Learning Agreements im Fach P+O wenden Sie sich am besten nach einer Terminvereinbarung an:
Dipl.-Kfm. (Europastudiengang) Matthias Walther
Raum: Ki 213
Tel.: 0951-863-2575
Auch gerne per E-Mail unter
matthias.walther(at)uni-bamberg.de
Wenn Sie ein Learning Agreement für das Ausland abschließen wollen, beachten Sie bitte unsere Anforderungen und reichen Sie:
Übersetzungen der Kursbeschreibungen sind nicht notwendig, so lange sie auf Englisch oder Französisch sind.
Für Learning Agreements im Schwerpunkt SMI ist das Service-Zentrum SMI die zentrale Anlaufstelle. Wenden Sie sich einfach an folgende Mailadresse:
Das Learning-Agreement-Formular befindet sich auf der
Homepage des Prüfungsausschusses bzw. ist
hier abrufbar.
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkommen und sich das Learning Agreement anerkennen lassen wollen, sollten Sie:
Das Formular zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen befindet sich auf der Homepage des Prüfungsausschusses.
Wenn Sie alle Unterlagen (ausgefüllt) in unserem Sekretariat eingereicht haben, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 14 Tagen, so dass Sie Ihre Unterlagen in der übernächsten Woche im Sekretariat abholen können.
Bitte beachten Sie hier unbedingt die einzuhaltenden Fristen und die Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auf den Seiten des Prüfungsausschusses.