Aktuelle empirische Studie:
"Klar, einfach, verständlich und vergleichbar:
Chancen für eine standardisierte Produktinformation für alle Finanzdienstleistungen"; in: ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 2012, Heft 2, 119-133.
Die Idee scheint so klar wie einfach und überzeugend zu sein: „Der Kunde muss auf einen Blick erkennen können: Was sind die Kosten, Rendite und Risiko des Anlageprodukts?“
[Die deutsche Verbraucherministerin Ilse Aigner; Fundstelle:
www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Finanzen-Versicherungen/AignerFinanzberatungReuters.html]
und: „Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird der Grundstein für einen einheitlichen Beipackzettel gelegt, den alle Banken verwenden müssen“
[Das deutsche Verbraucherministerium; Fundstelle:
www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Finanzen-Versicherungen/Produktinformationsblaetter-Finanzberatung.html].
Am ersten Satz mag man bemängeln, dass in finanzwirtschaftlicher Betrachtung die Kosten doch bereits (schmälernd) in der Rendite enthalten sein sollten (und über deren Schwankungen auch im „Risiko“). Im Sinne der Verständlichkeit der Informationen im Lichte der oben geführten Erörterung zu den Erkenntnissen der Behavioral Economics kann der separate Kostenausweis aber als Signal verstanden werden.
Überraschend ist dann aber eher der zweite Satz, da doch hinlänglich bekannt ist, dass eine transparente und zum Vergleich von Produkten (Finanzdienstleistungen) geeignete Situation nur dann entsteht, wenn verwandte und ökonomisch sehr ähnliche Produkte, also nicht nur diejenige von Banken, vergleichbar reguliert werden. Schaut man dann noch etwas tiefer in die Regulierung z.B. der deutschen Bundesregierung, so fällt des Weiteren als eher verbraucherfeindlich auf, dass gezielt für verschiedene Produktkategorien unterschiedliche Standards gelten sollen, so z.B. für viele Fonds-Produkte andere als für Bankprodukte und wieder andere für Versicherungs-Produkte oder für solche des „grauen“ Marktes.
Es liegt eigentlich im Interesse jedes seriös arbeitenden Finanzunternehmens selbst, den Informations- und Entscheidungsprozess der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Geldanlage durch klar verständliche und für den Vergleich von Produkten und Anbietern geeignete Produktinformationen ohne werbende Beimischungen oder einseitig wertende Aussagen zu unterstützen, um das eigene Kundenkapital als zentrale Wirtschaftsgröße zu erhalten und zu mehren (Kundenkontakt >> Kundenzufriedenheit >> Kundenloyalität >> Kundenbindung). Ökonomisch betrachtet haben also die anbietenden Banken und Sparkassen, Versicherer und Fonds ein Eigeninteresse an einem funktionierenden Qualitätswettbewerb, indem die Produktinformationen transparent und vergleichbar sind, damit ungeeignete Produkte und Anbieter schnell erkannt und aussortiert werden.
Im Sinne der obigen Diskussion sollte sich die Verbraucherpolitik in erster Linie und mit höchster Priorität auf die große Mehrheit der Kunden im Retail Banking konzentrieren, die im Bereich Anlageleistungen und Altersvorsorge zunächst auf einen Basisschutz (Daseinsvorsorge, finanzielle Sicherung) angewiesen sind oder gegebenenfalls schon an einem Zusatzportfolio jenseits dieser Basis arbeiten und dabei bereits sensibilisiert sind, aber aufgrund der bekannten Vertrauensgutcharakteristik im Bereich Verbraucherfinanzen noch vertrauensfördernden Schutz benötigen.
§ 31 Absatz 3 Satz 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes schreibt für die dort geregelten Geldanlageprodukte vor (leider nicht auch für nahe verwandte Produkte von Banken, Sparkassen, Fonds oder Versicherungen, s.o.), dass Anbieter ihre Kunden „... rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung stellen, die angemessen sind, damit Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ... Finanzinstrumente[n] verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können.“ Die zugehörige Rechtsverordnung führt dazu dann u.a. in § 5 näher aus (WpDVerOV).
Selbst wenn man bereits mit einer eingeschränkten Informationsmündigkeit und Kenntnis, also z.B. mit einer Vorinformation aus Publikationen der Stiftung Warentest oder von Verbrauchersendungen im Fernsehen und Radio, und damit nach einer grundlegenden Sensibilisierung als Verbraucherinnen und Verbraucher daran geht, Angebote zu Finanzdienstleistungen einzuholen und zu vergleichen, sind deutlich Barrieren erkennbar, eine solche Teilhabe am Wettbewerb überhaupt zu leisten. Die eher größere Zahl von potentiellen Nutzern, die schon diese Sensibilisierung und „Vorbildung“ nicht aufweist, haben dann noch deutlich geringere Chancen. Es fehlen oft entweder klare Angaben zu den Kostenkomponenten (z.B. Abschluss- und Vertriebskosten, Folgekosten) oder den Risiken oder die Angaben sind nicht verständlich aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Problematik der empirisch regelmäßig belegten gravierenden Beratungsmängel und ihrer monetären Folgen sprechen eine klare Sprache.
Die wesentlichen Eigenschaften von Finanz- oder Geldanlageprodukten finden letztlich Ausdruck in den drei Dimensionen
(1) der erwarteten Wertentwicklung abzüglich aller Kosten, jeweils in Euro,
(2) der verständlichen, klaren Darstellung wesentlicher Risiken und
(3) der transparenten Verfügbarkeit der Finanzmittel,
ergänzt um
(4) Aspekte des Gesamtzusammenhangs (Portfolioeffekte; weitgehend aber sichtbar als Risikogröße: höheres oder niedrigeres Risiko bei gleicher Wertentwicklung?).
Die moderne verhaltenswissenschaftlich ausgerichtete ökonomische Forschung („Behavioral Economics & Finance“) kommt längst zum Ergebnis, dass die Vorstellung, einem Anleger im Rahmen einer zeitlich eng begrenzten Anlageberatung in allen Aufklärungsbereichen das notwendige Wissen vermitteln zu können, eher realitätsfremd ist. Vielmehr wird erwartet, dass bereits die Vermittlung des notwendigen Wissens in einem einzigen Bereich zur kognitiven Überforderung unwissender Verbraucher führen könnte. Denn selbst wenn man sich auf wenige Informationen beschränken würde, also z.B. stets weniger als sieben Informationseinheiten offeriert, wovon allein aus Gründen der Praktikabilität kaum auszugehen ist, so bedeutet das nicht, dass Verbraucher diese Informationen auch permanent im Gedächtnis behalten würden. Die menschliche Fähigkeit der Informationsspeicherung ist zudem wesentlich vom Ausmaß des Memorierens und/oder der Verarbeitungstiefe der Informationen abhängig, d.h. z.B. davon, wie intensiv sich der Entscheider mit einem Problem auseinandersetzt (information overload“).
Hinzu kommen gut bekannte Phänomene wie die Art und Weise und die Reihenfolge der Darstellung von Informationen (das sog. „framing“), die Verfügbarkeit früherer Informationen (die sog. „availability“) oder die Einstufung von Informationen als relevant in Abhängigkeit von bisherigen Erfahrungen (die sog. „representativeness“).
Die anbietende Wirtschaft hat grundsätzlich auf den ersten Blick ein Eigeninteresse an der Abgabe der erforderlichen Informationen (siehe oben). Sie sollte als Spezialistin mehr Kenntnisse, Erfahrungen und Problemlösungspotential besitzen und so die Informations- und Entscheidungsprobleme der Verbraucher abbauen.
Auf den zweiten Blick wird aber mit dieser Delegation erkauft, dass Verbraucher nun ihrerseits wieder die Qualität der Information nach Inhalt (fachlich) und nach Aufbau/Gestaltung (sprachlich/didaktisch) einschätzen müssen, da Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Folgen der Entscheidungen meist selbst asymmetrisch stärker betroffen sein dürften als die Anbieter. Diese Problematik lässt sich jedoch nur durch Vergleichsprozesse unter Transparenz einigermaßen lösen, wobei dafür staatliche oder selbstregulierende Vorgaben/Standards notwendig werden, die zu überwachen sind (Monitoring).
Solche vereinfachten, standardisierten und damit verständlichen und vergleichbaren Informationen werden heute als Produktinformationsblätter oder neudeutsch als Key Investor Information Documents (KII oder KID) bezeichnet, in Anlehnung an das Gesundheitssystem aber auch als „Beipackzettel“. Diese Informationen werden im gesamten Kontext der Anlageberatung oder Finanzvermittlung in allen Phasen relevant, also nicht nur in der Exploration und Aufklärung, sondern insb. auch in der Empfehlung. Im Ergebnis sollen Verbraucherinnen und Verbraucher befähigt werden, eine interessengerechte Anlageentscheidung zu treffen. Der Einsatz standardisierter Produktinformation ist also eng mit dem Nutzen der Anlageberatung verknüpft.
Aus den Überlegungen und Ergebnissen der Behavioral-Economics-Forschung (Informationsbedarf, Informationsüberforderung, Komplexität, Asymmetrie, Vertrauensgut, begrenzte Rationalität) lässt sich schließen, dass wohl nahezu alle Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anbieter, nicht in jedwedem Bereich „klug“ oder „rational“ handeln (Anlage, Auto/Technik, Medizin/Gesundheit, Elektronik etc.). Es sollte also berücksichtigt werden, dass komplexe und juristisch feinsinnig formulierte Verkaufsprospekte oder „Handbücher“ eher theoretisch geeignet und wenig zielführend sind: Sie basieren auf Annahmen und wissenschaftlichem Expertenwissen, welches kaum jemand kennt oder für sein Leben nutzen kann, an der Lebenswirklichkeit also vorbeigeht.
Zielführend erscheint dagegen ein pragmatischer Ansatz mit praktischen Verbraucherverhaltensmustern, insb. solche mit einem Basisportfolio und einem Zusatzportfolio. Deren Teilhabe am Wettbewerb durch eine gute Produktinformation kann aber nur gelingen, wenn deren Qualität nach Inhalt (fachlich) und nach Aufbau/Gestaltung (sprachlich/didaktisch) für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar und nachvollziehbar wird. Gleichzeitig führen solche Standards dazu, dass Anbieter kundenorientiert ihre Vertriebssysteme verlässlich ausrichten und erst damit Preis und Qualität ihre wettbewerbliche Aufgabe erfüllen können.
Die Gestaltung und spätere regelmäßige verbraucheraufsichtliche Überprüfung der Produktinformationsblätter für Geldanlageprodukte sollte sich ganz praktisch an der Nutzenstiftung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausrichten (Orientierungshilfe bei der Produktwahl). Hierzu gehören natürlich zunächst die pure Verständlichkeit und die bereits angesprochene Vergleichsmöglichkeit zwischen verwandten Produkten und/oder zwischen verschiedenen Anbietern, also die Eignung eines Produktinformationsblattes nach Aufbau und Gestaltung (sprachlich/didaktisch). Als zweite wesentliche Dimension kommt der Inhalt hinzu, also, dass ein „Beipackzettel“ über alle wesentlichen Eigenschaften eines Geldanlageproduktes informieren soll, insb. über die erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten, die Risiken, die Verfügbarkeit und ggf. Portfolioeffekte (fachlich). Zu fragen ist also im Sinne der Erkenntnisse der Behavioral Economics insbesondere
Solche vereinfachten, standardisierten und damit verständlichen und vergleichbaren Informationen zu Finanzdienstleistungen bedeuten im Sinne der Behavioral Economics eine „Strategie der Vereinfachung“ („weniger ist mehr!“; „keep it simple!“). Sie lässt einen hohen Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher und für seriöse Anbieter allein schon deswegen erwarten, weil so erst ein kommunikativer Austausch und damit eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen und ggf. die Rückgewinnung von Vertrauen im Bereich Verbraucherfinanzen/Personal Finance möglich wird („win win“-Situation, „gemeinsame Sprache“).
Kunden werden damit erst in die Lage versetzt, sich kritischer mit Finanzprodukten auseinander zu setzen, weil sie jetzt die Informationen dazu (Art und Funktionsweise, erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten in Euro, Risiken, Verfügbarkeit) wahrnehmen können und zu beurteilen vermögen. Sie können dann unmittelbar in Euro „ablesen“, wann wie viel an Wertzuwachs erwartet wird oder durch Risiken potentiell verloren geht und insb. auch, wie viel Risiko schon eingegangen wurde („Tragfähigkeit“ und „Tragung“).
Aktuelle Veröffentlichungen:
Oehler, A., 2010a: Behavioral Economics - eine neue Grundlage für die Verbraucherpolitik?!, Konsumentenpolitisches Forum (KPF), Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), Wien
Oehler, A. 2010b: Behavioral Economics meets Personal Finance:Ein „alter Hut“ in der forschungsgeleiteten Verbraucherpolitik?, Workshop Wissenschaft und Politik im Gespräch: Perspektiven forschungsgeleiteter Verbraucherpolitik, DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und FES Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin
Oehler, A., 2011a: Behavioral Economics und Verbraucherpolitik: Grundsätzliche Überlegungen und Praxisbeispiele aus dem Bereich Verbraucherfinanzen, Österreichisches BankArchiv, Oktober 2011, 707-727
Oehler, A., 2011b: Behavioral Economics und Verbraucherpolitik: Grundsätzliche Überlegungen und Praxisbeispiele aus dem Bereich Verbraucherfinanzen, Konsumentenpolitische Jahrbuch, BMASK, Wien (forthcoming)
Oehler, A., 2011c: Status quo und Perspektiven der Anlageberatung in Deutschland, Interview, portfolio international (R. Kolbe), Frankfurt, 9. März
Oehler, A., 2011d: Auf welcher Basis treffen VerbraucherInnen Entscheidungen und welchen Einfluss haben sie auf Märkte?, Bamberg
Oehler, A., 2011e: Bei Abschluss: Verlust? Das Ende vom Anfang einer Vorsorge: Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Bamberg;
download hier
Oehler, A., 2011f: Zu hohe Dispozinsen?, Bamberg
Neue Beipackzettel für Geldanlagen sind schwer verständlich.
SWR Wirtschaft Aktuell. Wirtschaft am Abend. 1.7.2011
www1.swr.de/podcast/xml/wirtschaft-aktuell.xml
"Mir fehlt hier ein Master-Plan"
Interview portfolio international, 9.3.2011
"Kunden müssen kritischer werden"
Interview Frankenpost, 29.12.2010
"Eine starke, unabhängige Verbraucherfinanzaufsicht ist notwendig"
Stellungnahme 18.3.2010