09.07.12
Interview: Weg frei für Lehrkräfte mit Behinderung
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Bewerbung bis zum 29. Februar 2012
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von 17. bis 19. Februar 2012
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Informationen zu Bewerbungen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg finden Sie auf unserer Homepage. Auf der Seite Zulassungsverfahren können Sie sich über Zulassungsfreie Fächer und die örtlichen Vergabeverfahren informieren.
Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei der ZVS bzw. an einer Hochschule Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.
Mit dem Härtefallantrag können behinderte und chronisch kranke Studierende, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, beantragen, innerhalb der Härtequote am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern, sind unter anderem eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht, und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine erfolgreiche (Wieder-) Eingliederung verspricht. Die gesundheitlichen Umstände müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden. Erforderlich ist immer auch der persönliche Antrag, der persönlich und individuell gestellt werden sollte und auch eure Motivation für das Gelingen des Studiums deutlich zum Ausdruck bringen. Die Rangfolge wird durch den Grad der persönlichen Härte bestimmt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Haselbek von der Kontaktstelle Studium und Behinderung.
Falls ein Härtefallantrag nicht gestellt werden kann oder keine Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden.
Falls Sie nachweisen können, dass Sie unverschuldet daran gehindert gewesen sind, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Note stellen. Dazu sind ein fachärztliches Gutachten und ein Schulgutachten vorzulegen. In dem Schulgutachten muss dargelegt werden, wie sich die persönliche Situation auf die Schulleistungen ausgewirkt hat und welche Note erreicht hätte werden können.
Falls Sie nachweisen können, dass Sie unverschuldet daran gehindert gewesen sind, das Abitur zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen. Auch in diesem Fall sind entsprechende Nachweise und Schulgutachten zwingend.
Bitte beachten: Alle genannten Anträge sind spätestens zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.