09.07.12
Interview: Weg frei für Lehrkräfte mit Behinderung
ausführlich
Bewerbung bis zum 29. Februar 2012
ausführlich
von 17. bis 19. Februar 2012
ausführlich
Für die Befreiung von Studienbeiträgen gibt es verschiedene Gründe (z.B. kinderreiche Familie, Erziehung eines eigenen Kindes, Schwerbehinderung GdB 50 etc.).
Unter der Rubrik Befreiung von den Studienbeiträgen können Sie sich über die Möglichkeiten der Befreiung informieren und gegebenenfalls einen Befreiungsantrag an die Studentenkanzlei stellen.
Für das Semesterticket zahlt jeder Studierende bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung 23,00 Euro pro Semester.
Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis mit der zugehörigen Wertmarke sind, können sich vom Semesterticket befreien lassen.
Bitte wenden Sie sich an die Studentenkanzlei und bringen den Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke mit.