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News Soziologie

02.11.11

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Johannes Giesecke


ausführlich

31.10.11

Neuer Studienplan und neue Übergangsregelung für Methoden der empirischen Sozialforschung


ausführlich

12.09.11

Erstsemester-Einführungstage (EET)


ausführlich

06.09.11

Merkblatt Bachelorarbeit


ausführlich

11.05.11

Verwendung der Studienbeiträge an der Fakulität SoWi


ausführlich

Alle aktuellen Nachrichten

Informationen zum Pflichtpraktikum

 Wichtige Hinweise und Dokumente:

  • Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen Formalia des Pflichtpraktikums sowie Möglichkeiten der Anerkennung einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit finden Sie pdf hier.
  • Teilweise verlangen Praktikumsgeber vorab eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Nutzen Sie dafür das folgende Formular pdf Praktikumsbescheinigung für Arbeitgeber.
  • Zur Anerkennung eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit ist es notwendig einen Antrag auf Anerkennung zu Stellen. Diesen Anerkennungsantrag finden Sie pdf hier.
  • Den Antrag auf Anerkennung leiten Sie bitte zusammen mit den jeweils benötigten Anlagen (siehe Antragsformular) an den Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Olaf Struck weiter.
  • pdf Mustervertrag für Praktika beim Praktikumsgeber, falls dieser keine eigenen Verträge hat oder Ihnen kein Zeugnis ausstellt.
  • Weitere Informationen zum Pflichtpraktikum finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.
  • Bitte beachten Sie: Die Pflicht zur Wiederholung von Prüfungen wird durch Beurlaubung nicht unterbrochen. Dies kann nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Olaf Struck

Professur für Arbeitswissenschaft
Lichtenhaidestraße 11a, Raum 407
Telefon: +49 (0) 951/863-2690

E-mail: olaf.struck(at)uni-bamberg.de