Informationen zum Pflichtpraktikum
Wichtige Hinweise und Dokumente:
- Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen Formalia des Pflichtpraktikums sowie Möglichkeiten der Anerkennung einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit finden Sie
hier. - Teilweise verlangen Praktikumsgeber vorab eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Nutzen Sie dafür das folgende Formular
Praktikumsbescheinigung für Arbeitgeber. - Zur Anerkennung eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit ist es notwendig einen Antrag auf Anerkennung zu Stellen. Diesen Anerkennungsantrag finden Sie
hier. - Den Antrag auf Anerkennung leiten Sie bitte zusammen mit den jeweils benötigten Anlagen (siehe Antragsformular) an den Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. Olaf Struck weiter.
Mustervertrag für Praktika beim Praktikumsgeber, falls dieser keine eigenen Verträge hat oder Ihnen kein Zeugnis ausstellt.- Weitere Informationen zum Pflichtpraktikum finden Sie auch auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.
- Bitte beachten Sie: Die Pflicht zur Wiederholung von Prüfungen wird durch Beurlaubung nicht unterbrochen. Dies kann nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Olaf Struck
Professur für Arbeitswissenschaft
Lichtenhaidestraße 11a, Raum 407
Telefon: +49 (0) 951/863-2690
E-mail: olaf.struck(at)uni-bamberg.de