Die Sookmyung Women's University in Seoul sucht Gastdozent/innen für ihre Summer School im August 2012.
ausführlich
sind von der Visumspflicht befreit. Sie genießen außerdem Freizügigkeit und benötigen keine gesonderte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.
benötigen kein Visum zur Einreise. Eine passende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen Sie bitte nach Ihrer Ankunft bei der Ausländerbehörde in Bamberg.
müssen in der Regel bei der Deutschen Botschaft bzw. beim Deutschen Konsulat in ihrem Heimatland ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen.
Wir empfehlen Ihnen die Beantragung eines EU-Forschervisums. Grundlage ist die neue EU-Forscherrichtlinie, die den europäischen Universitäten die Aufnahme von Forscher/innen aus Nicht-EU-Staaten erleichtert.
Das EU-Forschervisum berechtigt zur Ausübung von Forschungstätigkeiten und zu Tätigkeiten in der Lehre. Für die Beantragung dieses Visums benötigen Sie eine Aufnahmevereinbarung mit der Universität Bamberg.
Gastwissenschaftler/innen, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines EU-Forschervisums nicht erfüllen, benötigen je nach Aufenthaltsdauer und -zweck in der Regel ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
Im Einzelfall können je nach Nationalität, Aufenthaltsdauer und -zweck verschiedene Ausnahmen greifen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vom Welcome Center zur Visumspflicht in Ihrem konkreten Fall beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie: