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Behördengänge

Einwohnermeldeamt

Ihr Aufenthalt in Bamberg beträgt mehr als zwei Monate? Dann bitten wir Sie, sich möglichst bald nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bamberg anzumelden. Bitte bringen Sie Ihren Mietvertrag mit. Die Anmeldung ist kostenfrei.

Bei kürzeren Aufenthalten ist keine Anmeldung nötig.

Ausländeramt

Beim Ausländeramt der Stadt Bamberg beantragen Sie dann bitte, wenn nötig, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bitte beachten Sie: Ab dem 1. September wird in Deutschland der neue pdf elektronische Aufenthaltstitel eingeführt.

Keine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis benötigen in der Regel:

  • Gastwissenschaftler/innen aus der EU sowie aus der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. Falls Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben, beantragen Sie bitte beim Ausländeramt eine externer Link folgt Freizügigkeitsbescheinigung. Dafür bringen Sie bitte Ihre Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts und eine Kopie Ihres Arbeits- bzw. Stipendienvertrags mit.

  • Gastwissenschaftler/innen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea und den USA, die nicht länger als 3 Monate in Bamberg bleiben.

Alle anderen Gastwissenschaftler/innen stellen bitte möglichst bald nach der Ankunft in Bamberg beim Ausländeramt einen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Ausländeramt.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich zuvor schon beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Im Idealfall liegen zwischen diesen beiden Behördengängen 1-2 Werktage.

Für die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis brauchen Sie normalerweise:

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Arbeits- bzw. Stipendienvertrag
  • Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • ca. 90 - 100 € Gebühr