Ihr Aufenthalt in Bamberg beträgt mehr als zwei Monate? Dann bitten wir Sie, sich möglichst bald nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bamberg anzumelden. Bitte bringen Sie Ihren Mietvertrag mit. Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bei kürzeren Aufenthalten ist keine Anmeldung nötig.
Beim Ausländeramt der Stadt Bamberg beantragen Sie dann bitte, wenn nötig, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bitte beachten Sie: Ab dem 1. September wird in Deutschland der neue
elektronische Aufenthaltstitel eingeführt.
Keine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis benötigen in der Regel:
Alle anderen Gastwissenschaftler/innen stellen bitte möglichst bald nach der Ankunft in Bamberg beim Ausländeramt einen Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Ausländeramt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich zuvor schon beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Im Idealfall liegen zwischen diesen beiden Behördengängen 1-2 Werktage.
Für die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis brauchen Sie normalerweise: