Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.:
Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg!
Bevor Sie sich jedoch um einen Studienplatz bewerben, muss zuvor überprüft werden, ob Sie die hierfür notwendigen Qualifikationen besitzen. Diese Überprüfung umfasst folgendes:
Die Kosten für den Lebensunterhalt in Bamberg variieren – wie überall – je nach den individuellen Ansprüchen. Bei bescheidener Lebensführung dürften Ihnen aber ca. 600 € monatlich ausreichen, um alle Kosten zu tragen. Beginnen Sie kein Studium ohne gesicherte Finanzierung!
Die Universität Bamberg ist finanziell leider nicht in der Lage, ausländische Studierende mit Stipendien zu unterstützen. Über Förderungsmöglichkeiten informieren die deutschen Auslandsvertretungen, die Außenstellen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie vom DAAD an ausländische Hochschulen entsandte Lektoren und Dozenten.
Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter:
Beim Akademischen Auslandsamt bewerben sich alle ausländischen Studieninteressenten, die ihre Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung an ausländischen Einrichtungen erworben haben (außer bei einer Bewerbung für einen Master-Studiengang, s.u.).
Den Zulassungsantrag können Sie sich in der unten stehenden Bewerbungscheckliste herunterladen. Sie benötigen hierfür den Acrobat-Reader der Firma
Adobe . Dieses Formular ist von allen Bewerbern auszufüllen, für die das Akademische Auslandsamt die Zulassungsstelle ist.
Die Bewerbung um einen Studienplatz kann nur auf dem Postweg oder persönlich an die Adresse des Akademischen Auslandsamts eingereicht werden. Bewerbungen bzw. hierfür erforderliche Dokumente, die per E-Mail oder Fax geschickt werden, können nicht akzeptiert werden.
Bitte benutzen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Klarsichthüllen, Schnellhefter, Bewerbungsmappen o.ä. Werden diese unaufgefordert eingereicht, können sie leider nicht zurückgeschickt werden.
Grundsätzlich erhält nur jeweils der Bewerber selbst Informationen zum Status seiner Bewerbung. Anderen Personen darf aus Datenschutzgründen daher nur mit einer schriftlichen Vollmacht (mit Unterschrift) seitens des Bewerbers Auskunft erteilt werden.
Bitte beachten Sie: Ablehnungsbescheide werden immer erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist per Post verschickt.
Für eine komplette Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
| Wofür? | Was? |
|---|---|
Für alle Bewerber (=Bewerbung für grundständige Studiengänge, d.h. Bachelor bzw. Lehramt, Intensiv-Deutschkurs oder Studienkolleg) |
|
| Nur für eine Bewerbung zur Promotion |
|
Bitte beachten: Je nach Studiengang sind ggf. noch weitere Bedingungen und Formalitäten zu erfüllen (z.B. Praktikumsnachweis o.ä.); in den Webseiten zu den einzelnen Studiengängen können diese nachgelesen werden.
Darüber hinaus ist (außer bei deutschen, englischen oder französischen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten (d.h. bei Gericht eingetragenen) Übersetzer in deutscher Sprache erforderlich.
Alle mit dem Zulassungsantrag eingereichten Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein (falls nicht anders beschrieben)! Sonst muss Ihre Bewerbung wegen fehlender Nachweise leider abgelehnt werden.
Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind, z.B. die Einwohnermeldeämter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Darüber hinaus werden Beglaubigungen von Kirchen, Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und deren kirchenamtlichen Stellen sowie von Notaren anerkannt.
Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Rechtsanwälten, studentischen Institutionen, Sparkassen und Krankenkassen.
Im Ausland können Zeugniskopien ebenfalls bei den oben aufgeführten Stellen bzw. bei den Deutschen Botschaften oder Konsulaten amtlich beglaubigt werden.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint .
Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umseitige Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein.
Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, erkennt die Universität Bamberg den Beleg nicht an.
Studieninteressenten mit Zeugnissen aus bestimmten Ländern müssen über die in der Bewerbungscheckliste genannten Unterlagen hinaus folgende Dokumente bei ihrer Bewerbung abgeben:
| Welches Land? | Welches zusätzliche Dokument? |
|---|---|
| China | Studieninteressenten mit Zeugnissen aus China müssen mit ihrer Bewerbung das APS-Zertifikat im Original einreichen. Vor der Bewerbung muss deshalb Kontakt mit der Bitte beachten Sie unbedingt folgendes: Falls Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats einen Studienabschluss (z.B. Bachelor) erworben haben, ist ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung des Bachelor-Abschlusses beinhaltet. Dies gilt insbesonders, wenn Sie sich für einen Master-Studiengang oder für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten. |
| Georgien | Studieninteressenten mit Zeugnissen aus Georgien müssen mit ihrer Bewerbung den Bescheid über die Anerkennung ihrer Hochschul- und Universitätszeugnisse durch die |
| Iran | Studieninteressenten mit Zeugnissen aus dem Iran müssen mit ihrer Bewerbung den Bescheid über die Anerkennung ihrer Hochschul- und Universitätszeugnisse durch die |
| Mongolei | Studieninteressenten mit Zeugnissen aus der Mongolei müssen mit ihrer Bewerbung das APS-Zertifikat im Original einreichen. Vor der Bewerbung muss deshalb Kontakt mit der Bitte beachten Sie unbedingt folgendes: Falls Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats einen Studienabschluss (z.B. Bachelor) erworben haben, ist ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung des Bachelor-Abschlusses beinhaltet. Dies gilt insbesonders, wenn Sie sich für einen Master-Studiengang oder für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten. |
| USA | Studieninteressenten mit Zeugnissen aus den USA, bei denen noch kein Bachelor-Abschluss vorliegt, müssen mit ihrer Bewerbung den Bescheid über die Anerkennung ihrer Hochschul- und Universitätszeugnisse durch die |
| Vietnam | Studieninteressenten mit Zeugnissen aus Vietnam müssen mit ihrer Bewerbung das APS-Zertifikat im Original einreichen. Vor der Bewerbung muss deshalb Kontakt mit der Bitte beachten Sie unbedingt folgendes: Falls Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats einen Studienabschluss (z.B. Bachelor) erworben haben, ist ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung des Bachelor-Abschlusses beinhaltet. Dies gilt insbesonders, wenn Sie sich für einen Master-Studiengang oder für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten. |
Achtung: Bitte füllen Sie im Antrag das Feld „Studiengang 2. Wahl“ nur dann aus, wenn der von Ihnen gewünschte „Studiengang 1. Wahl“ zulassungsbeschränkt ist. Wenn Sie hierbei jedoch einen Studiengang 2. Wahl angeben, so muss es sich bei diesem Studienfach zwingend um ein zulassungsfreies Fach handeln. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer gleichzeitig zu bewerben!
Außerdem ist es natürlich auch nicht möglich, einen Studiengang 2. Wahl anzugeben, wenn der von Ihnen angegebene Studiengang 1. Wahl bereits zulassungsfrei ist.
Wenn Sie sich bereits zuvor z.B. zu einem vorhergegangen Semester beworben haben und sich nun erneut bewerben möchten, müssen Sie unter Umständen nicht noch einmal alle Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie jedoch hierbei, dass Unterlagen aus vorangegangenen Bewerbungen nur für maximal ein Jahr aufbewahrt werden können.
Für eine erneute Bewerbung geben Sie dem Akademischen Auslandsamt zum einen einfach einen neuen ausgefüllten und unterschriebenen "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen“ ab. Welche Unterlagen Sie eventuell darüber hinaus einreichen müssen (falls nicht bereits geschehen), entnehmen Sie bitte der Bewerbungscheckliste (s.o.).
Bei der Studierendenkanzlei bewerben sich:
Vergewissern Sie sich vor der Antragsstellung, ob der angestrebte Studiengang an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg überhaupt angeboten wird. Eine Übersicht über unser Studienangebot, Zulassungsbeschränkungen usw. für ausländische Studieninteressenten finden Sie hier.
Die nachfolgend genannten Bewerbungsfristen beziehen sich ausschließlich auf Ausländer mit ausländischen Zeugnissen, die sich beim Akademischen Auslandsamt bewerben.
Für zulassungsbeschränkte Fächer und bei einer Bewerbung für das Studienkolleg ist für das Sommersemester jeweils der 15. Januar und für das Wintersemester jeweils der 15. Juli eines Jahres Bewerbungsschluss. Verspätet eingegangene Anträge bzw. nachgereichte Unterlagen müssen abgelehnt werden.
Bei allen übrigen Fächern und bei einer Bewerbung zum Intensiv-Deutschkurs sollten Sie sich frühzeitig bewerben und den Zulassungsantrag bis spätestens 15. Juli einreichen, wenn Sie ihr Studium im Wintersemester aufnehmen wollen, sonst bis 15. Januar für den Studienbeginn im Sommersemester. Bewerbungen, die nach diesen Terminen eingehen, werden nur bedingt berücksichtigt.
Es gilt nicht der Poststempel. Der Antrag muss zu diesen Terminen bereits eingegangen sein. Verspätet eingegangene Bewerbungen müssen abgelehnt werden.
Bitte beachten: Eine Bewerbung zu einem Wintersemester können Sie frühestens ab dem 15. Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab dem 15. November eines Jahres einreichen.
Der Antrag auf Zulassung zum Studium bezieht sich grundsätzlich auf das erste Fachsemester eines Studiengangs. Dabei ist folgendes zu beachten: Die Entscheidung über eine eventuelle Anrechnung vorangegangener Studienleistungen trifft ausschließlich der zuständige Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs vor Ort. Dies bedeutet, dass sowohl bei zulassungsfreien als auch zulassungsbeschränkten Fächern die Einstufung in ein höheres Fachsemester erst nach der Immatrikulation erfolgen kann. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein höheres Fachsemester also noch nicht an der Universität Bamberg immatrikuliert sind, ist eine Anrechnung daher leider nicht möglich. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist natürlich auch nur dann möglich, wenn Sie zuvor bereits erfolgreich studiert haben.
Ausführliche Informationen stehen Ihnen auch in unseren Informationsbroschüren zur Verfügung, die Sie sich hier herunterladen und ausdrucken können.