Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.:
Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Die Überprüfung bzw. Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen erfolgt aufgrund der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Nur dann, wenn Ihre Zeugnisse entsprechend anerkannt werden, können Sie auch an der Universität Bamberg zugelassen werden.
Bitte informieren Sie sich daher unbedingt bereits vor Ihrer Bewerbung, inwieweit Ihre ausländischen Zeugnisse anerkannt werden, damit Sie Ihre Bewerbung richtig ausfüllen können!
Hierzu stehen Ihnen im Internet folgende Datenbanken zur Verfügung:
Die Bewerbung für einen Studiengang bzw. ein bestimmtes Fach an der Universität Bamberg richtet sich daher also grundsätzlich immer nach dem Ergebnis der Überprüfung bzw. Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Dies ist insbesondere dann sehr wichtig, wenn Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also nur bestimmte Studienfächer studieren dürfen.
Besteht Unklarheit über die Einstufung der ausländischen Bildungsnachweise, können Sie Ihre Zeugnisse auch vorab z.B. an die
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern in München zur Überprüfung bzw. Anerkennung schicken. Dies ist allerdings die Ausnahme, und nur in bestimmen Fällen werden Sie vom Akademischen Auslandsamt auch direkt hierzu aufgefordert. Bei Zeugnissen aus bestimmten Ländern ist dies jedoch Pflicht (s. Bewerbungscheckliste).
Wenn die Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise einen direkten Zugang ohne Fachbindung zum Studium ergibt, bedeutet dies, dass Sie an der Universität Bamberg alle angebotenen Studienfächer studieren dürfen.
Ist der direkte Zugang jedoch fachorientiert, können Sie sich nur für bestimmte Studienfächer gemäß Ihrer Fachbindung bewerben.
Mit einer direkten (fachgebundenen) Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich für folgendes bewerben:
Nicht alle ausländischen Bildungsnachweise berechtigen jedoch unmittelbar zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland. Studienbewerber aus diesen Ländern, die nicht über weitergehende Qualifikationen verfügen, müssen deshalb vor ihrer Immatrikulation die Feststellungsprüfung an einem
Studienkolleg bestanden haben. Die Studienkollegs bereiten in einer zweisemestrigen Ausbildung auf die Feststellungsprüfung vor.
An der Universität Bamberg gibt es kein solches Studienkolleg. Studienbewerber, die die Feststellungsprüfung ablegen müssen, werden deshalb dem
Studienkolleg München zugewiesen. Die Zulassung muss aber dennoch beim Akademischen Auslandsamt der Universität Bamberg beantragt werden.
Informationen zu den für das Studienkolleg erforderlichen Deutschkenntnisse finden Sie hier.
Im „Antrag auf Zulassung zum Studium“ (Punkt 10) können Sie entweder die Aufnahme in das Studienkolleg oder die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung beantragen. Es ist jedoch nur eines hiervon möglich, so dass Sie sich nicht für beides gleichzeitig bewerben können.
Ergibt die Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise hingegen, dass Sie weder eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen noch die Zugangsberechtigung zur Feststellungsprüfung am Studienkolleg, können Sie leider an der Universität Bamberg auch nicht zugelassen werden. Dies gilt auch für die Teilnahme an Deutschkursen. Sie müssen in diesem Fall also zuerst in Ihrem Heimatland weitere Prüfungen zur Erlangung der Hochschulreife ablegen.