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Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Sie möchten im Rahmen Ihres Studiums ein oder zwei Semester im Ausland studieren? Sie wissen aber noch nicht wie und wohin?
Dann kommen Sie zu unseren Infoabenden im Juni / Juli 2013 und informieren Sie sich über unsere Austausch- und Selbstzahlerprogramme für das akademische Jahr 2014/15.
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Zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg!
Bevor Sie sich jedoch um einen Studienplatz bewerben, muss zuvor überprüft werden, ob Sie die hierfür notwendigen Qualifikationen besitzen. Diese Überprüfung umfasst folgendes:
Die Überprüfung bzw. Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Nur dann, wenn Ihre Zeugnisse entsprechend anerkannt werden, können Sie auch an der Universität Bamberg zugelassen werden.
Bitte informieren Sie sich daher unbedingt bereits vor Ihrer Bewerbung, inwieweit Ihre ausländischen Zeugnisse anerkannt werden, damit Sie Ihre Bewerbung richtig ausfüllen können!
Hierzu stehen Ihnen im Internet folgende Datenbanken zur Verfügung:
Die Bewerbung für einen Studiengang bzw. ein bestimmtes Fach an der Universität Bamberg richtet sich daher also grundsätzlich immer nach dem Ergebnis der Überprüfung bzw. Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Dies ist insbesondere dann sehr wichtig, wenn Sie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also nur bestimmte Studienfächer studieren dürfen.
Besteht Unklarheit über die Einstufung der ausländischen Bildungsnachweise, können Sie Ihre Zeugnisse auch vorab z.B. an die
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern in München zur Überprüfung bzw. Anerkennung schicken. Dies ist allerdings die Ausnahme, und nur in bestimmen Fällen werden Sie vom Akademischen Auslandsamt auch direkt hierzu aufgefordert. Bei Zeugnissen aus bestimmten Ländern ist dies jedoch Pflicht (s. Bewerbungscheckliste).
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Akademische Auslandsamt Ihnen grundsätzlich nur dann eine präzise Auskunft bezüglich der Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise geben kann, wenn Sie Ihre Zeugnisse zwecks Bewerbung bereits eingereicht haben oder zu einem persönlichen Beratungstermin mitbringen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine telefonische Auskunft bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung daher eher schwierig und teilweise leider auch unmöglich ist.
Weitere nützliche Links:

Wenn die Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise einen direkten Zugang ohne Fachbindung zum Studium ergibt, bedeutet dies, dass Sie an der Universität Bamberg alle angebotenen Studienfächer studieren dürfen. Sie können sich dann sowohl für einen grundständigen Studiengang mit Abschluss (Bachelor bzw. Lehramt), ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit als auch einen Intensiv-Deutschkurs bewerben. Eine Bewerbung für einen weiterführenden Master-Studiengang ist hingegen nur dann möglich, wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen, der mit einem deutschen Bachelor-Abschluss äquivalent ist.
Ist der direkte Zugang für einen grundständigen Studiengang jedoch fachorientiert, können Sie sich an der Universität Bamberg nur für bestimmte Studienfächer gemäß Ihrer Fachbindung bewerben. Wenn Sie z.B. eine Hochschulzugangsberechtigung für geisteswissenschaftliche Fächer haben, dürfen Sie auch nur geisteswissenschaftliche Fächer studieren; eine Bewerbung für z.B. ein wirtschaftswissenschaftliches Fach wie Betriebswirtschaftslehre ist daher leider ausgeschlossen und würde zu einer Ablehnung Ihres Antrags auf Zulassung führen. Da sich die Fachbindung auf das Hauptfach bezieht, muss zumindest das gewählte Hauptfach auch der Fachbindung entsprechen (bei einem mehrfächrigen Bachelor-Studiengang könnten jedoch z.B. die Nebenfächer frei gewählt werden).
Mit einer direkten (fachgebundenen) Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich für folgendes bewerben:
Nicht alle ausländischen Bildungsnachweise berechtigen unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule. Studienbewerber aus Ländern, die nicht über entsprechende Qualifikationen verfügen, müssen deshalb vor ihrer Immatrikulation die Feststellungsprüfung an einem
Studienkolleg bestanden haben. Die Studienkollegs bereiten in einer zweisemestrigen Ausbildung auf die Feststellungsprüfung vor.
An der Universität Bamberg gibt es kein solches Studienkolleg. Studienbewerber, die die Feststellungsprüfung ablegen müssen, werden deshalb dem
Studienkolleg München zugewiesen. Die Zulassung muss aber dennoch beim Akademischen Auslandsamt der Universität Bamberg beantragt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich bei Ihrer Bewerbung nicht für die einzelnen Schwerpunktkurse am Studienkolleg München bewerben können, sondern den Studiengang auswählen müssen, den Sie anschließend an der Universität Bamberg studieren möchten.
Informationen zu den für das Studienkolleg erforderlichen Deutschkenntnisse finden Sie hier.
Wichtig: Im Zulassungsantrag können Sie entweder die Aufnahme in das Studienkolleg oder die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung beantragen. Es ist jedoch nur eines hiervon möglich, so dass Sie sich nicht gleichzeitig für beides bewerben können.
Ergibt die Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise hingegen, dass Sie weder eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen noch die Zugangsberechtigung zur Feststellungsprüfung am Studienkolleg, können Sie leider an der Universität Bamberg auch nicht zugelassen werden. Dies gilt auch für die Teilnahme an Deutschkursen. Sie müssen in diesem Fall also zuerst in Ihrem Heimatland weitere Prüfungen zur Erlangung der Hochschulreife ablegen.
| Direkte Hochschulzugangsberechtigung (mit oder ohne Fachbindung) |
| Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (mit oder ohne Fachbindung) |
| Keine Berechtigung zum Studium (weder direkte Hochschulzugangsberechtigung noch Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg) |
Die Universität Bamberg bietet keine Anfängerkurse in Deutsch an!
Alle Studieninteressierten müssen daher bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen, da die Unterrichtssprache im Studium Deutsch ist (ausgenommen Studiengänge, in denen Englisch die Unterrichtssprache ist).
Nachfolgend erhalten Sie genaue Informationen, welche Deutschkenntnisse jeweils erforderlich sind:
Alle internationalen Studienbewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern, die sich für einen Studiengang mit Abschluss bewerben und eine direkte Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen vor ihrer Einschreibung die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bestehen. Hierbei wird festgestellt, ob die für die Aufnahme eines Fachstudiums notwendigen sprachlichen Voraussetzungen gegeben sind. An der Universität Bamberg wird die DSH jährlich zweimal unmittelbar vor Beginn der Vorlesungszeit (ca. Anfang April und ca. Anfang Oktober) abgehalten.
Alle Studieninteressierten müssen hierfür bereits zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe II bzw. Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Dies entspricht mindestens 800 Stunden Deutschunterricht.
Wenn Sie noch nicht über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II bzw. Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens verfügen, finden Sie im Bereich 'Bewerbung für einen Intensiv-Deutschkurs' weitere Informationen.
Zur DSH teilnahmeberechtigt sind nur zum Studium zugelassene Bewerber. Sie können also diese Prüfung nur dann in Bamberg ablegen, wenn Sie sich um einen Studienplatz beworben haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne Zulassung zum Studium) ist an der Universität Bamberg nicht möglich.
Zur Vorbereitung auf diese Prüfung bietet die Universität Bamberg vierwöchige Sprachkurse an, die mit der DSH abschließen. Der Deutschunterricht findet während dieser Zeit täglich (Montag bis Freitag) statt; Kursumfang: 4 Unterrichtsstunden pro Tag. Im Kurspreis ist darüber hinaus ein Studienvorbereitungs- und Freizeitprogramm enthalten (Bibliotheksführungen, Einführung in Computer- und E-Mail-Nutzung, Tutorien, Hilfe bei der Einschreibung, Stadtführungen, Stadtspiel zum Kennen lernen Bambergs, Exkursionen, Abschlussfest). Die Kosten für den Vorbereitungskurs betragen 250 €; die Teilnahme ist freiwillig. Die Gebühr für die Teilnahme an der DSH-Prüfung in Bamberg kostet 50 €. Keine Rückerstattung bei Nichtantritt oder Abbruch des Kurses bzw. der Prüfung.
Wichtig: Wenn Sie sich direkt für die DSH-Prüfung bzw. auch für den vierwöchigen DSH-Vorbereitungskurs bewerben möchten, beantragen Sie im Formular „Antrag auf Zulassung zum Studium“ in jedem Fall nicht die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Sprachkurs (Punkt 11)!
Falls Sie die schriftliche DSH nicht bestehen und immatrikuliert werden möchten, ist die Teilnahme am Intensiv-Deutschkurs verpflichtend. Die DSH darf nach Nichtbestehen wiederholt werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Sprachenzentrum der Universität Bamberg.
Sie werden nur dann von der DSH befreit, wenn Sie dem Akademischen Auslandsamt einen der folgenden Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen:
Weitere Zeugnisse und Informationen sind
hier zu finden.
Außerdem sind folgende Studierende von der DSH befreit:
Bitte beachten Sie, dass Sie durch ein Germanistik-Studium an einer ausländischen Universität hingegen nicht von der DSH befreit werden; dies gilt auch für ein abgeschlossenes Germanistik-Studium.
Weitere Fragen zum Inhalt der DSH richten Sie bitte an das Sprachenzentrum der Universität Bamberg ( Frau Christine Drakew).
Internationale Studienbewerber, die an der Universität Bamberg einen kürzeren Studienaufenthalt von maximal zwei Semestern absolvieren wollen und ihr Studium im Heimatland abschließen werden, können für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit zugelassen werden.
Für ein Studium ohne Abschluss müssen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau Mittelstufe II bzw. Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Dies entspricht mindestens 800 Stunden Deutschunterricht.
Es gelten folgende Besonderheiten:
Die Universität Bamberg bietet Intensiv-Deutschkurse mit aufsteigendem Niveau bis Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens an. Für die Teilnahme am ersten Kurs müssen zum einen mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau der abgeschlossenen Grundstufe bzw. Stufe B 1 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Dies entspricht mindestens 400 Stunden Deutschunterricht. Die Zuweisung erfolgt zum anderen unter folgenden Voraussetzungen:
Ausgeschlossen sind Bewerber für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit sowie Bewerber, die vor Aufnahme eines Fachstudiums die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen müssen.
Vor Kursbeginn findet ein obligatorischer Einstufungstest statt (Testgebühr: 20 €). Die Kursgebühr beträgt 500 € pro Semester (Materialien inklusive). Keine Rückerstattung bei Nichtantritt oder Abbruch des Kurses. Der Deutschunterricht findet während der Vorlesungszeit täglich statt (Montag bis Freitag, entweder vor- oder nachmittags; die genauen Uhrzeiten werden erst bei Kurseröffnung bekannt gegeben); pro Kurs: maximal 20 Kursteilnehmer, Kursumfang: 20 Unterrichtsstunden pro Woche, total: 250 Unterrichtseinheiten.
Eine Immatrikulation ist während der Teilnahme am Intensiv-Deutschkurs verpflichtend, jedoch nur für eine maximale Dauer von zwei Semestern mit dem Status ‚kein Abschluss möglich‘. Dies bedeutet, dass keine Immatrikulation für das Fachstudium vorgenommen wird, sondern nur für den Deutschkurs. Dementsprechend ist während dieser Zeit z.B. auch keine Teilnahme an Prüfungen des Fachstudiums möglich.
Die Zuweisung zum Intensiv-Deutschkurs ist nicht mit einer Zulassung zum Fachstudium verbunden. Wenn Sie nach dem Intensiv-Deutschkurs das Fachstudium beginnen möchten, dann müssen Sie sich daher für den von Ihnen gewünschten Studiengang erneut bewerben. Hierzu gelten die hier aufgelisteten Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Weitere Fragen zum Inhalt des Intensiv-Deutschkurses richten Sie bitte an das Sprachenzentrum der Universität Bamberg ( Frau Christine Drakew).
Bei Interessenten für das
Studienkolleg müssen die Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau der Mittelstufe II bzw. Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen sein. Dies entspricht mindestens 800 Stunden Deutschunterricht.
| Was? | Welches Deutschniveau ist erforderlich? | Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung ist erforderlich? |
|---|---|---|
| Zulassung zur DSH und zum Fachstudium | Mindestens abgeschlossene Mittelstufe II bzw. Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (dies entspricht mindestens 800 Stunden Deutschunterricht) | direkte (fachgebundene) |
| Zulassung zum Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit | Mindestens abgeschlossene Mittelstufe II bzw. Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (dies entspricht mindestens 800 Stunden Deutschunterricht) | direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung |
| Zulassung zum studienvorbereitenden Intensiv- Deutschkurs | Mindestens abgeschlossene Grundstufe bzw. Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens (dies entspricht mindestens 400 Stunden Deutschunterricht) | direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung |
| Zulassung zum Studienkolleg (Aufnahmeprüfung bzw. externe Feststellungsprüfung) | Mindestens abgeschlossene Mittelstufe II bzw. Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (dies entspricht mindestens 800 Stunden Deutschunterricht) | (fachgebundene) Berechtigung zur Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg |