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News Akademisches Auslandsamt

Begrüßung Internationale Studierende

Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Vorbereitungskurstutor/innen gesucht


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Infoveranstaltungen rund ums Auslandsstudium

Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.: Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Alle aktuellen Nachrichten

1. Wieviele ECTS muss ich mind. pro Semester belegen?

Pro Semester müssen Sie Veranstaltungen im Rahmen von mindestens 20 ECTS belegen.

 

2. Kann ich auch im 1. Sem. mehr als 20 ECTS und im 2. Sem. weniger als 20 ECTS belegen?

Ja. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt dann auch mindestens 40 ECTS für das gesamte Jahr belegen.

 

3. Muss ich alle Kurse aus dem Ausland in Bamberg anrechnen lassen?

Nein. Sie können Studienleistungen aus dem Ausland in Bamberg anrechnen lassen, müssen dies aber nicht tun. Sie können also auch Kurse im Ausland wählen, die nicht relevant für Ihr Studium in Bamberg sind.

 

4. Was zählt alles zu den mind. 20 ECTS für das ERASMUS-Stipendium dazu?

Zu den 20 ECTS zählen alle Veranstaltungen, die Sie an der ausländischen Universität besuchen, unabhängig davon, ob Sie sich diese später in Bamberg anrechnen lassen möchten oder nicht. Neben regulären Kursen in Ihrem Studienfach können auch fachfremde Kurse dazugezählt werden, die eindeutig der persönlichen Fortbildung dienen, also z.B. Sprachkurse. Was wir allerdings nicht akzeptieren können, sind Kurse, die zur persönlichen Freizeitgestaltung besucht werden, z.B. Hochschulsportkurse.
Ausschlaggebend für die Summe der ECTS ist immer die ECTS Angabe der einzelnen Kurse an der ausländischen Partnerhochschule, nicht die ECTS Punkte, die es für ähnliche Kurse hier in Bamberg gibt.

 

5. Wie sieht ein vollständiges Learning Agreement aus?

Auf Ihrem Learning Agreement tragen Sie bitte vollständig alle Veranstaltungen ein, die Sie im Ausland besuchen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für alle Veranstaltungen auch die dazugehörigen ECTS-Credits angeben. Bevor Sie das Learning Agreement an uns schicken, lassen Sie es bitte von Ihrem/n Ansprechpartner/n an Ihrer Gasthochschule unterschreiben. Bitte vergessen Sie auch Ihre eigene Unterschrift nicht. Falls Sie Ihre Kurswahl zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal abändern möchten, verwenden Sie dazu bitte das Formular "doc Changes to the Original Learning Agreement".

 

6. Muss ich in allen Veranstaltungen auf meinem Learning Agreement Klausuren schreiben? Was passiert, wenn ich nicht alle Kurse bestehe? Muss ich dann mein Stipendium zurückzahlen?

Ja. Sie sind verpflichtet, alle Abschlussklausuren, Prüfungen, Hausarbeiten etc. mitzuschreiben. Und natürlich sollen Sie sich auch bemühen, alle Kurse möglichst gut zu bestehen. Eine durchgefallene Prüfung wird noch nicht automatisch die Rückforderung des Stipendium zur Folge haben, aber sollten Sie mehrere Prüfungen nicht bestehen, kann dies zur Kürzung Ihres Stipendiums führen. Bitte bereiten Sie sich also gewissenhaft auf die Prüfungen vor und informieren Sie uns umgehend, falls Sie mehr als eine Prüfung nicht bestanden haben.
Im Extremfall, dass Sie keine Prüfung im Ausland bestehen, müssten wir allerdings das Stipendium komplett zurückfordern.

 

7. Bis wann muss ich meinen Letter of Confirmation abgeben?

Wenn Sie nur das Wintersemester im Ausland studieren, geben Sie Ihren Letter of Confirmation bitte bis spätestens 15. April bei uns ab.

Studierende, die zwei Semester oder nur das Sommersemester im Ausland studiert haben, geben Ihren Letter of Confirmation bitte bis spätestens 15. Juli bei uns ab.

Alle Fristen können Sie auch auf den jeweiligen Checklisten nachlesen.

 

8. Was muss ich bei meinem Letter of Confirmation beachten?

Bitte lassen Sie Ihren Letter of Confirmation erst am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes, frühestens 2 Wochen vor Ihrer Abreise von Ihrem Koordinator im Ausland unterschreiben. Einen Letter of Confirmation zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes können wir leider nicht akzeptieren.

 

9. Wie berechnet sich das ERASMUS-Stipendium?

Das ERASMUS-Stipendium wird aufgrund Ihrer tatsächlichen Studienzeit im Ausland berechnet. Nach Abgabe Ihrer Annahmeerklärung und Ihres Learning Agreements erhalten Sie zunächst einen Abschlag in Höhe von 4 Monatsraten (für ein Semester) bzw. 9 Monatsraten (für zwei Semester). Die exakte Höhe Ihres ERASMUS-Stipendiums wird dann im Sommer berechnet, nachdem alle ERASMUS-Studenten des aktuellen Jahrgangs ihre Studienbescheinigungen abgegeben haben.  Basierend auf Ihrer tatsächlichen Studienzeit (laut eingereichter Studienbescheinigung der Gasthochschule) erhalten Sie dann im September noch eine kleine Nachzahlung. Dabei runden wir angebrochene Monate bis zu 15 Tagen auf einen halben Monat bzw. ab 16 Tagen auf einen vollen Monat auf.