Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.:
Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Studierende, die ein Auslandspraktikum (Dauer: 3-12 Monate) in einem europäischen Land absolvieren, können im Rahmen von ERASMUS/LLP gefördert werden. Der monatliche Zuschuss beträgt zwischen 300€ und 400€. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf unseren Internetseiten zu finden. Für sämtliche Fragen steht Ihnen Frau Sandra Koch im Akademischen Auslandsamt der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet zwei Monate vor Praktikumsbeginn.
PROMOS ist ein Stipendium des DAAD (Dauer 1,5-6 Monate), das direkt von den Auslandsämtern vergeben wird, für Auslandspraktika in allen Ländern, die nicht unter das Erasmus-Programm fallen. Die Förderung besteht aus einem Fahrtkostenzuschuss.
Bevorzugt gefördert werden Praktika, die im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen abgeleistet werden.
Eine Bewerbung soll zwei Monate vor Praktikumsbeginn beim AAA eingereicht werden. Die Bewerbungsformulare finden Sie hier.
Für Praktika bei internationalen Organisationen (EU-, UN-Einrichtungen), deutschen Außenvertretungen, Deutschen Schulen im Ausland, Goethe-Instituten und an den
Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland bietet der DAAD für deutsche Studierende ein Kurzstipendium an (Dauer 1,5 - 3 Monate).
Die
Bewerbungsunterlagen und die genauen Bewerbungsvoraussetzungen sind auf den Seiten des DAAD abrufbar (siehe unter: 'Formulare und Unterlagen'). Der Bewerbungsschluss ist spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn.
Eine Übersicht über die vom DAAD vergebenen Stipendien gibt es in der
Stipendiendatenbank.
Das Carlo-Schmid-Programm mit zwei verschiedenen Programmlinien ist für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen. Programm A ist ein Stipendium für ein eigenständig gesuchtes Praktikum (3-6 Monate). Beim Programm B können sich Studierende und Graduierte auf ausgeschriebene Plätze bewerben. Die Ausschreibung der Programme erfolgt immer zum Jahresende. Genauere Informationen sind unter
www.daad.de/csp einzusehen.
Das DFJW vergibt ganzjährig Stipendien für Praktika in Frankreich. Die Stipendien für studiengebundene Praktika richten sich an Studenten aller Fachrichtungen, die ein vier- bis zwölfwöchiges Praktikum in Frankreich absolvieren wollen, das als Bestandteil des Studiengangs anerkannt ist. Der Antrag für ein Stipendium muss von der entsendenden Hochschule gestellt werden. Er ist spätestens drei Monate vor Antritt des Praktikums gemeinsam mit der Praktikumsvereinbarung sowie dem Lebenslauf des Bewerbers beim
DFJW einzureichen.
Studierende bayerischer Hochschulen, die mindestens das zweite Semester abgeschlossen und bereits einen Praktikumsplatz in Lateinamerika zugesprochen bekommen haben, haben die Möglichkeit, eine Unterstützung in Form von einer Mobilitätsbeihilfe für ein fachbezogenes Praktikum von 2 bis 6 Monaten zu beantragen. Als Vergabekriterien werden die akademischen Leistungen, ein Gutachten eines Hochschullehrers der Heimathochschule und ein ausführliches Motivationsschreiben mit Bezug auf Art und Umfang des Praktikums herangezogen. Weitere Informationen, Praktikumsausschreibungen und Bewerbungsunterlagen findet man unter auf den Seiten von
BAYLAT.
Bewerbungsfristen: 30.11.2011 für den Förderzeitraum Erstes Halbjahr 2012
Das Bayerische Hochschulzentrum für China (BayCHINA) fördert Studierende an bayerischen Hochschulen bei der Durchführung eines studienbezogenen Praktikums in China. Die Vergabe der Beihilfe richtet sich nach den Studienleistungen und der Zweckmäßigkeit bzw. Erfolgsaussicht des Praktikums. Antragsberechtigt sind Studierende, die bereits die Zwischenprüfung abgelegt bzw. mindestens 70 Credits erbracht haben. Die Beihilfe wird im Regelfall erst nach Abschluss angewiesen. Die Förderung kann nicht oder nur in geringerer Höhe an Antragsteller vergeben werden, die bereits von anderer Seite eine Unterstützung erhalten (z.B. Auslandsbafög). Anträge werden jederzeit angenommen und geprüft.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen
Studierende, die in Deutschland Förderung nach dem BAföG erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen diese Unterstützung auch für ein Auslandspraktikum erhalten.
Der Antrag auf Förderung nach dem BAföG muss je nach Zielland bei speziellen BAföG-Ämtern gestellt werden und sollte mindestens sechs Monate vor der Abreise eingereicht werden.