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News Akademisches Auslandsamt

Begrüßung Internationale Studierende

Sie kommen aus Ungarn, Mexiko und der Schweiz, aus Litauen, China, Griechenland und vielen weiteren Ländern: die ausländischen Austauschstudierenden im Sommersemester 2013. Vor Semesterbeginn fand die Begrüßung statt.
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Vorbereitungskurstutor/innen gesucht


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Infoveranstaltungen rund ums Auslandsstudium

Besuche von ausländischen Partneruniversitäten, Erstberatungen zum Auslandsstudium, die AAA-Infoabende zum Auslandsstudium, etc.: Hier finden Sie die Termine zu unseren Informationsveranstaltungen in nächster Zeit.
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Alle aktuellen Nachrichten

ERASMUS-Praktika im neuen EU-Programm für Lebenslanges Lernen (LLP)

Ein Auslandspraktikum von mindestens drei Monaten kann im Rahmen des neuen ERASMUS-Programms gefördert werden. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen einen EU-weiten Arbeitsmarkt kennen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden können an der Universität Bamberg eingeschriebene Studierende, die ein Praktikum in einem anderen ERASMUS-Teilnahmeland* absolvieren.
  • Die Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz.
  • Gefördert werden nur Vollzeitpraktika.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 3 Monate (=12 Wochen) und höchstens 12 Monate. 

Änderungen ab dem Studienjahr 2010/11:
Alle ausländischen Studierenden, die in Bamberg ein Vollstudium absolvieren, können gefördert werden. Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visa, Arbeitserlaubnis) müssen von den Studierenden allerdings selbstständig geklärt werden.

*ERASMUS-Teilnahmeländer: Die EU Mitgliedsstaaten :Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,  Italien,  Lettland,  Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,  Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,  Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik,  Ungarn, Zypern (dazu zählen auch die jeweiligen Überseegebiete)
zusätzlich: Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen, Schweiz und Türkei 

Höhe des Stipendiums 

Das Stipendium umfasst im Studienjahr 2011/12 einen monatlichen Zuschuss von 300-400 €. (Die Stipendiumshöhe wird jedes Jahr neu festgelegt).

Das Stipendium kann auch zusätzlich zu einem Praktikumsentgelt gewährt werden, wenn das Entgelt den Betrag von  €700 nicht übersteigt. Als Entgelt wird z.B. auch ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Zimmer gezählt.

Kombination von ERASMUS-Studium und -Praktikum

Ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS-Studium für maximal 12 Monate und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (maximal 12 Monate) gefördert werden. Die Förderung ist auf maximal 24 Monate pro Studierendem begrenzt (inkl. ERASMUS-Mundus). Es darf hierbei keine Überschneidungen zwischen einem über Erasmus gefördertem Studium und Praktikum geben.

Wurde ein Studierender bereits einmal in LEONARDO DA VINCI für ein Praktikum gefördert, kann er keine Förderung mehr für ein ERASMUS-Praktikum erhalten.

Wenn das Praktikum im Anschluss an ein Auslandsstudium absolviert wird, darf man während des Praktikums nicht mehr an der ausländischen Universität eingeschrieben sein. 

Mögliche Praktikumseinrichtungen

Durch Erasmus geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Ergänzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.

Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, Berufsbildungs-einrichtungen, Forschungszentren etc. sein. Praktika an Hochschulen können nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Praktika in EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten, und Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden sind nicht förderfähig.

Ab dem akademischen Jahr 2010/2011 können Praktika an deutschen Auslandsschulen und Kulturinstituten nur gefördert werden, wenn ein 'transnationaler Mehrwert' des Praktikums dargelegt werden kann.

Bewerbungsfristen

Bewerbungen werden laufend entgegengenommen, d.h. je früher eine Bewerbung eingeht, desto größer ist die Chance auf eine Bewilligung.

Bewerbungen sollten zwei Monate vor Beginn des Praktikums eingereicht werden. Bewerbungen nach Ablauf der Frist werden in Sonderfällen auch noch angenommen. 

Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums

Wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht wurden, wird über die Zuteilung und Höhe des Praktikumsstipendiums möglichst zeitnah entschieden. Danach werden die Verträge ausgestellt, die auch von der Praktikumsstelle unterschrieben werden müssen. 

Die erste Rate von ca. 80% des Stipendiums wird nach Abschluss und Eingang des Vertrages ausgezahlt.

Die zweite Rate wird ausgezahlt, wenn sämtliche Unterlagen (Zeugnis, Abschlussbericht und Fragebogen) fristgerecht eingereicht wurden. Die Formulare für den Abschlussbericht sind unter: externer Link folgt http://eu-community.daad.de/ zu finden.

Die Auszahlungen werden jeweils innerhalb von 45 Tagen in die Wege geleitet

Sollten sich während des Praktikums Änderungen (z.B. grundsätzliche Änderungen des Arbeitsbereiches)  ergeben, müssen diese innerhalb des ersten Monats mit dem Akademischen Auslandsamt abgeklärt werden und ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.

Eine Verlängerung des Praktikums kann beantragt werden, wenn es sich  unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt.

 
Wichtige Informationen und Tipps zu Bewerbung und Vorbereitung (z.B. Versicherungsfragen) finden Sie hier.