Im 2-jährigen Master-Studiengang „Archäologie der Römischen Provinzen/Archaeology of the Roman Provinces“ werden die bislang erworbenen Kenntnisse fachspezifisch vertieft.
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt in der Regel ein einschlägiges (gewöhnlich archäologisches), abgeschlossenes, wenigstens sechssemestriges Hochschulstudium mit einer Gesamtnote von 2,3 oder besser voraus. Neben dem Nachweis, ob in diesem Studium bereits Leistungen im Fach Archäologie der Römischen Provinzen erbracht wurden, sind ferner Lateinkenntnisse erforderlich, die "geprüften Kenntnisse in Latein" entsprechen. Diese können bis zum zweiten Fachsemester nachgewiesen werden.
Für den Erwerb des Grades „Master of Arts“ (M.A.) sind studienbegleitende Nachweise im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten erforderlich. Diese Gesamtpunktzahl ergibt sich aus einem Fachanteil (Kernbereich) von mindestens 50 ECTS-Punkten, einem Wahlpflichtbereich von mindestens 30 ECTS-Punkten, einem Erweiterungsbereich von mindestens 10 ECTS-Punkten, sowie der Master-Arbeit (30 ECTS-Punkte).
Hier finden Sie die Studien- und Fachprüfungsordnung, sowie das Modulhandbuch ARP (Master und Exportangebote) "Archäologie der Römischen Provinzen/Archaeology of the Roman Provinces" (M.A.).