07.12.12

Ehrung für den Begründer des Universitätsarchivs
ausführlich
14.11.12

Matrikelbücher der alten Bamberger Universität
ausführlich
Die rechtliche Grundlage für die Benutzung des Universitätsarchivs Bamberg bilden das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG), die Benutzungs- und die Gebührenordnung.
Das Archivgut kann danach von allen Interessierten genutzt werden, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Für den Benutzungsantrag ist ein Personal-, Studenten- oder Mitarbeiterausweis vorzulegen. Die Einsichtnahme in das Archivgut erfolgt ausschließlich im Universitätsarchiv.
Eine Nutzung durch Anfrage, Rechercheaufträge und die Herstellung von Fotokopien ist nach Maßgabe der Rechtsgrundlagen möglich. Eine Selbstbedienung ist aus konservatorischen Gründen leider nicht möglich. Kopier- und Fotoaufträge erfolgen gegen schriftlichen Auftrag und Kostenübernahme durch den Auftraggeber. Ganze Akteneinheiten werden grundsätzlich nicht kopiert.
Das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG) zum Download [
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Die Archivordnung zum Download [
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Die Benützerordnung zum Download [
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Das Gebührenverzeichnis zum Download [
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Der Benutzungsantrag zum Download [
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