Beachten Sie bitte die Termine für den Einstufungstest (Dienstag, 09.04.2013, 18:00 Uhr in MS8a/G1-00-04) und die Erstsemester-Einführungsveranstaltung (Dienstag, 09.04.2013, 12:00 Uhr in U7/01.05). Details dazu finden Sie hier:
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American Guest Professor in Bamberg
In April 2013, American scholar and writer Tom Whalen will join our institute as international guest professor. He will teach 4 seminars (PS/ HS) on American literature and culture that are open to all students in our BA, MA and Lehramt programs.
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From Jan 31 to Feb 4, the Bamberg University English Drama Group will present the results of its three workshops.
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Information für Studierende, die sich Leistungen aus dem Ausland im Fach Anglistik anerkennen lassen wollen.
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Übersicht
Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Hauptschulen betreffen, finden sich in
§ 44.
Die
Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Regelungen für das Fach Englisch im Lehramt Hauptschule finden sich in § 12 (S. 35).
Für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2011/12 gilt darüber hinaus die
Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung, die wichtige Änderungen zu Wiederholungsregelungen für Prüfungen in Pflichtveranstaltungen enthält.
Die
Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.
Die Aufnahme des Studiums des Faches Englisch setzt gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache voraus. Die Englischkenntnisse werden zu Beginn des 1. Fachsemesters in einem obligatorischen Einstufungstest überprüft, der keine studienausschließende Wirkung hat. Studierende, die dabei besonders gute Sprachkenntnisse nachweisen, können nach einem beratenden Gespräch von Teilen der sprachpraktischen Ausbildung befreit werden. Der Einstufungstest ist für alle Studienanfänger und für alle Studierenden der Anglistik, die während ihres Grundstudiums von anderen Universitäten an die Universität Bamberg wechseln, obligatorisch. Weiterhin werden erwartet:
Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens bei der Meldung zur ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden. Das Sprachenzentrum der Universität Bamberg bietet geeignete Kurse an, um entsprechende Sprachkenntnisse studienbegleitend zu erwerben.
Das Studium des Faches Englisch für das Lehramt an Hauptschulen hat die im folgenden Studienablaufplan dargestellte Struktur:
Studienablaufplan für Studierende mit Studienbeginn bis SS 2012
Studienablaufplan für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2012/2013
Über den Studienablaufplan hinaus besteht für die Studierenden selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Lehrveranstaltungen der Anglistik zu besuchen.
Weitere Informationen zur Zusammensetzung und zum Inhalt der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie unter:
Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe
LPO I § 29).
Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Sprachpraxis, Landeskunde/Kulturwissenschaft und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten.
Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe
LPO I § 44).
Die Gesamtnote der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen wird in bestimmten Zahlenverhältnissen aus der Fachnote in Erziehungswissenschaften, den Fachnoten für die beiden Fächer der Fächerverbindung und der Note für die schriftliche Hausarbeit gebildet (siehe
LPO I § 4). Die Fachnoten wiederum setzen sich aus den studienbegleitend in den Modulprüfungen und in der ersten Staatsprüfung erzielten Noten zusammen (siehe
LPO I § 3).
Wenn Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an:
Dr. Heinrich Ramisch
Tel.: 0951-863-2168
Email: heinrich.ramisch(at)uni-bamberg.de
Sekretariat (Frau Dietel): 0951-863-2166