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News des Anglistik-Instituts

Informationen für Erstsemester - Nicht verpassen!

Beachten Sie bitte die Termine für den Einstufungstest (Dienstag, 09.04.2013, 18:00 Uhr in MS8a/G1-00-04) und die Erstsemester-Einführungsveranstaltung (Dienstag, 09.04.2013, 12:00 Uhr in U7/01.05). Details dazu finden Sie hier:
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American Guest Professor in Bamberg

American Guest Professor in Bamberg In April 2013, American scholar and writer Tom Whalen will join our institute as international guest professor. He will teach 4 seminars (PS/ HS) on American literature and culture that are open to all students in our BA, MA and Lehramt programs.
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BUEDG winter dramas

From Jan 31 to Feb 4, the Bamberg University English Drama Group will present the results of its three workshops.
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Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Information für Studierende, die sich Leistungen aus dem Ausland im Fach Anglistik anerkennen lassen wollen.
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Leistungen von ausländischen Universitäten

+++ Diese Information betrifft alle Studierenden, die Leistungen von ausländischen Universitäten im Fach Anglistik anerkannt bekommen möchten. +++ 

Anerkennung von Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität er­worben haben, müssen über den Koordinator für Austauschprogramme der Fakultät laufen („Erasmus GuK“). Das ist Dr. Marco Depietri, bei dem Sie sich vor dem Aus­­lands­aufenthalt über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Aner­ken­nung bzw. Anrechnung beraten lassen können. Bitte lesen Sie auf der Seite

www.uni-bamberg.de/guk/studium/erasmus/studieren-im-ausland/

alle dort beschriebenen Schritte gut durch.

Kurz zusammenge­fasst läuft die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland folgendermaßen ab:

Vor dem Auslandsaufenthalt handeln Sie mit den Fachvertreter/innen Anerken­nungs­ver­­ein­barungen aus und verwenden die dafür vorgesehenen Formulare

(http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/erasmus-guk/Der_Weg_zur_Anrechnung_neue_Studiengaenge.pdf).

Eine Liste aller Fach­ver­tre­ter finden Sie hier:

pdf http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/erasmus-guk/Liste_der_Fachvertreter_-_Fakultaet_GuK.pdf)


Die fachliche Anerkennung erfolgt unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Ausland durch Nachweis der Leistungen inkl. Transcript of Records bei den jeweili­gen Fach­vertreter/innen. Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung können auf der Anerken­nungsvereinbarung eingetragen werden. Dann stellen Sie unverzüglich einen Online-Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen bei „Erasmus GuK“, dem Sie anschlie­ßend alle unterschriebenen Anerkennungsvereinbarungen usw. vorlegen. Dieser rechnet dann u.a. die Noten nach den jeweils gültigen Formeln um (Die rich­tige Um­rechnung ist im modularisierten Studium natürlich sehr wichtig!) und bün­delt alle Anerkennungsvereinbarungen, die er schließlich der/dem Prüfungsausschussvor­sitzenden des ersten Hauptfaches als Aufstellung zuschickt.

Für BA Anglistik/Amerikanistik-Studierende ist dies Frau Prof. Gerhardt, für alle anderen Anglistik-Studierenden nimmt Herr Prof. Houswitschka, die Anerkennung vor.

BA Anglistik/Amerikanistik-Studierende finden unter diesem Link weitere Informationen bei Pof. Gerhardt.

Alle anderen Anglistik-Studierenden finden unter diesem Link weitere Informationen bei Prof. Houswitschka.