Ihr Ansprechpartner:
Prüfungsausschuss-Vorsitzender
Prof. Dr. Udo Krieger
Raum 05.037
An der Weberei 5
96047 Bamberg
Tel.: +49 951 863-2820
Fax: +49 951 863-5528
Email an den Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss AI / CitH / SoSySc betreut die Studiengänge:
Anfragen und Anträge sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten.
Für die Anerkennung von Prüfungs- oder Studienleistungen verwenden Sie bitte die dafür vorgesehenen Formulare und fügen Sie alle notwendigen Unterlagen (Learning Agreements, Zeugnisse der anderen Hochschule, etc.) bei.
Vollständige Anträge können auch im Sekretariat bei Frau Schecher abgegeben werden (Raum 03.017).
Beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Sind Fristen einzuhalten (z. B. Prüfungsanmeldungsfrist), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.
Informationen, Formulare zum Download und Foren zu Fragen finden Sie im Kurs des Prüfungsausschusses im Virtuellen Campus.
Das Prüfungsamt ist insbesondere zuständig für den operativen Vollzug der Prüfungsordnungen:
Besucheradresse des Prüfungsamtes:
Kapuzinerstr. 25
Ansprechpartner im Prüfungsamt:
Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik:
Herr Benjamin Gödicke ( wiai-pruefungen(at)uni-bamberg.de)
Gemäß ständiger Rechtssprechung müssen die für das Versäumnis einer Teilprüfung oder den Rücktritt von einer Teilprüfung geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich dem Prüfungsamt oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angezeigt und glaubhaft nachgewiesen werden.
Erfolgt der Rücktritt während der Prüfung, sind die Gründe gegenüber dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden zu erklären und glaubhaft zu machen.
Bei Erkrankung ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen, das grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist (bitte beachten: das Prüfungsamt muss am Tag der Prüfung telefonisch informiert werden, das Attest ist spätestens drei Tage nach der Prüfung vorzulegen). Das Attest muss eine Angabe des Krankheitsbildes enthalten (Diagnose).
Rechtsgrundlagen:
§ 7 Abs. 2 Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge der Fakultät WIAI, § 8 Abs. 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Diplom-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaften, der Wirtschaftsinformatik und der Angewandten Informatik.