Für die Genehmigung von Exkursionen ist ein formloser Antrag mindestens acht Tage vor Antritt der Exkursion an die Abteilung II zu richten.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Exkursionen sind grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Die Benutzung privater Fahrzeuge ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch müssen in diesem Fall
Verzichtserklärungen der Fahrer und Fahrerinnen sowie der Mitfahrer und Mitfahrerinnen vorgelegt werden.
Die Richtlinien über die Verwendung von Exkursionsmitteln (Exkursionsrichtlinien) finden Sie auf der Seite der Abteilung IV - Haushalt, (vormals Referat III/4).
Jugendherbergsausweise können in der Abteilung II bei Frau Stöcklein, Tel. 0951/863-1031, angefordert werden.