01.01.13
Das Büro der Frauenbeauftragten ist während der Vorlesungszeit Dienstag bis Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen werden in den News bekannt gegeben.
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Pünktlich zum Semesterstart ist wieder die kUNIgunde, das Informationsheft der Frauenbeauftragten, erschienen.
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Beschlossen in der Sitzung des Senats der Otto-Friedrich-Universität Bamberg am 18. Juli 2007.
In Ausführung des Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245) erlässt der Senat der Otto-Friedrich-Universität Bamberg die nachstehenden Gleichstellungsrichtlinien für den wissenschaftlichen Bereich:
Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern im wissenschaftlichen Bereich
Diese umfassen folgende Inhalte:
Einleitung: Ziele und Begründung
1. Stellenausschreibungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
2. Besetzungen von Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
3. Förderung des wissenschaftlichen Personals und Nachwuchses
4. Studium und Lehre
5. Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Ausbildung
6. Sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Frauen
7. Frauenforschung/ gender studies
8. Frauenbeauftragte
9. Sprachgebrauch
10. Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinien
Übergeordnetes Ziel dieses Regulatoriums ist es die Gleichberechtigung von Frauen und Männern an der Universität durchzusetzten und bestehende Nachteile zu beseitigen.